In einer Zeit, in der die Kommunikation immer umfänglicher wird, Industrie und Verbraucher nach immer schnelleren Kommunikationswegen verlangen und auch der Bürger immer mehr Information wünscht, ist die störungsfreie und umweltschonende Kommunikation unerlässlich.
Elektrogeräte, Telekommunikationseinrichtungen und Funksysteme müssen störungsfrei nebeneinander bestehen. Und auch die Gefahren für die Umwelt müssen mit diesem Fortschritt in Einklang gebracht werden.
Zu diesem Zweck gibt es etliche Gesetze, Vorschriften, Normen und Verordnungen.
Auf dieser Seite möchte ich die wichtigsten vorstellen und auch verlinken (siehe Spalte rechts).
Die Bundesnetzagentur ist die Behörde, die mit der Überwachung, Koordinierung und auch Störungsbeseitigung vom Bund beauftragt wurde.
Hier werden die Genehmigungen und Zuteilungen für die Telekommunikationsanbieter und Funknetzbetreiber vergeben sowie der Markt hinsichtlich der Störsicherheit von Elektrogeräten und Funkanlagen überwacht.
Im Hinblick der Umweltverträglichkeit durch Elektromagnetische Felder (EMVU) werden den Sendeanlagen-Betreibern Auflagen zur Einhaltung der 26. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (26. BImSchV) gemacht. Wer sich über Sendeanlagen in seiner Nachbarschaft informieren möchte kann in die EMF-Datenbank Einsicht nehmen.
Der Messdienst der Behörde ist für die technische Überwachung der Zuteilungen und Auflagen sowie der Einhaltung von Gesetzen und Verordnungen vor Ort zuständig. Weiterhin wird durch ihn im Störungsfall die Ursachenermittlung und Beseitigung betrieben.
Eine kleine Zusammenstellung der wichtigsten EMV-Normen und Grenzwerte.